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Effizienz

Die Wirtschaftssubjekte (Privathaushalte, Unternehmen und der Staat mit seinen Untergliederungen wie öffentliche Verwaltung, Staatsunternehmen, Kommunalunternehmen) sind gehalten, mit knappen Ressourcen rational umzugehen (Rationalprinzip). Wirtschaftlichkeit ist deshalb nicht nur das Auswahlprinzip der Betriebswirtschaftslehre,[1] sondern auch der Öffentlichen Betriebswirtschaftslehre.[2] Um Wirtschaftlichkeit zu erfüllen, kann entweder mit einem möglichst geringen Aufwand ein gegebener Ertrag (Minimalprinzip) oder mit einem gegebenen Aufwand ein möglichst großer Ertrag (Maximalprinzip) erreicht werden. In beiden Fällen stehen sich Aufwand und Ertrag gegenüber, wobei Wirtschaftlichkeit vorliegt, wenn der Ertrag größer als der hierfür eingesetzte Aufwand ist.

Entsprechend handelt es sich um Unwirtschaftlichkeit, wenn der Aufwand den erzielten Ertrag übersteigt. Auch bei der Kosten-Nutzen-Analyse und der Kosten-Wirksamkeits-Analyse stehen Wirtschaftlichkeitsfragen im Vordergrund.

Damit ist das Wirtschaftlichkeitsprinzip eine spezifische Ausprägung des Rationalprinzips.

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